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Vereinsleben

Registrierungspflicht für Modellpiloten

Gemäß Artikel 14 der DVO EU 2019/947 müssen sich alle Betreiber von unbemannten Flugsystemen – also auch von Flugmodellen – ab dem 1. Juli 2020 (Corona-bedingt verschoben auf den 1. Januar 2021) in einer europäischen Datenbank registrieren. Ohne Registrierung ist der Betrieb des Fluggerätes legal nicht mehr möglich (weder auf einem Modellflugplatz noch außerhalb).

Die Datenbank wird in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt geführt, existiert aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Die Verbände DAeC und DMFV sind aufgefordert, ihre Mitglieder (Vereins- und Einzelmitglieder) en bloc zu registrieren. Dies geschieht in Erfüllung des Artikels 16 Abs. 4 DVO EU. Diese Möglichkeit bekommen in Deutschland exklusiv die beiden großen Modellflugverbände.

Alles Wissenswerte dazu gibt es auf der DMFV-Website