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Vereinsleben

Kenntnisnachweis – Kompetenznachweis

Was brauchst Du wann ??

Es sind hiermit die Mitglieder angesprochen, welche Segler oder Elektroflugzeuge bis max. 25 kg betreiben. Grundsätzlich werden diese Modelle alle unter dem Begriff „Drohnen“ geführt und sind „unbemannte Flugobjekte“ (UAS).

Alle Mitglieder in Luftsportverbänden (DMFV, AERO-Club u.a.) profitieren von einer Ausnahme in der neuen EU-Drohnenverordnung. Diese basiert auf der Übergangsregelung (Art. 21 (3)DVO(EU)219/947), die bis zum 31.12.2022 berechtigt, den Flugbetrieb weiter vollumfänglich nach bisher gültigem Luftrecht zu betreiben.

Das gilt sowohl auf dem Modellfluggelände als auch auf der grünen Wiese – aber jeweils nur für Verbandsmitglieder! Somit bleiben für alle Verbandsmitglieder auch der bestehende Kenntnisnachweis nach §21e LuftVO bzw. bisher anerkannte Luftfahrscheine und -lizenzen gültig.

Grund für diese Ausnahmeregelung ist die außerordentlich gute Sicherheitsbilanz, welche die Verbände für seine Mitglieder gegenüber der EASA als zuständige Stelle der EU nachweisen konnte. Diese Regelung gilt für den Modellflug zu Hobby- und Freizeitzwecken und nur innerhalb Deutschlands!

Für die Zukunft nach dem 31.12.2022 gibt es Konzepte der Verbände für Verhandlungen mit dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur), welche zur Grundlage die seit Jahren von den Modellfliegern anerkannten Regeln haben  (lt. MFSD (Modellflugsportverband Deutschland e.V.).

Was gilt im Europäischen Ausland?

Wenn Du deinem Hobby auch im Eur. Ausland(z.B. Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) nachgehen möchtest solltest du den neuen Kompetenznachweis A1/A3 beim LBA absolvieren. Dieser ist relativ einfach und derzeit noch kostenlos. Voraussichtlich ab Sommer 2021 wird dieser kostenpflichtig (€ 20,- bis 40,-)! Du erhältst nach Abschluss dieses Online-Lehrgangs ein druckbares PDF-File als Nachweis zum selbst ausdrucken. Nähere Einzelheiten über Rechte und Pflichten werden bei Absolvierung des Lehrgangs deutlich ! Unabhängig von vorgenanntem  ist ab dem 01.05.2021 der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung (e-ID-Nr. vom LBA) zugelassen.

Angaben ohne Gewähr