Drohnen und Modellflug vor drastischen Änderungen: Was bringt die neue EASA NPA 2026-103?
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) plant eine umfassende Überarbeitung der bestehenden Drohnenverordnungen 2019/945 und 2019/947. Mit dem Entwurf NPA 2026-103 (Notice of Proposed Amendment) rollt ein sogenanntes „Security Package“ auf die unbemannte Luftfahrt zu. Die Pläne basieren auf einem Aktionsplan der EU-Kommission zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit. Sie sorgen aktuell für massive Diskussionen in der Drohnen-Community und im traditionellen Modellflug.
Die geplanten Kernänderungen im Überblick
- Verschärfte Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten: Die EASA zieht die Zügel an. Künftig könnten die Registrierungs-, Schulungs- und Remote-ID-Pflichten bereits für Drohnen mit einem Gewicht von über 100 Gramm greifen.
- Pauschale Regulierung: Der Entwurf unterscheidet in vielen Teilen kaum nach Bauart, Einsatzzweck oder spezifischem Risikoprofil. Er wendet eine Art „Rasenmähermethode“ an.
- Das „Security Package“: Neue Technologie-Auflagen zur elektronischen Sichtbarkeit und Identifizierung sollen die Drohnenabwehr erleichtern, bringen aber erhebliche technische Hürden für Bestandsgeräte mit sich.
Der Modellflug in der Krise?
Besonders hart trifft der aktuelle Entwurf den traditionellen Modellflug. In Europa bangen rund 500.000 Modellflieger (davon allein 150.000 in Deutschland) um ihr Hobby.
- Praxisfremde Auflagen: Für klassische, selbstgebaute oder traditionelle Flugmodelle sind die geforderten technischen Sicherheits-Features kaum oder nur mit extrem hohem Aufwand umsetzbar.
- Gefahr für den Nachwuchs: Verbände wie der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) warnen vor einem Kulturverlust. Der Modellflug gilt seit jeher als wichtige Keimzelle für den technischen Nachwuchs in Ingenieurs- und Luftfahrtberufen.
Lichtblick: Verbände und Politik im Dialog
Trotz der drohenden Verschärfungen gibt es Grund zur Hoffnung. Im Gegensatz zu früheren Gesetzgebungsverfahren signalisieren Behörden und Politik dieses Mal Gesprächsbereitschaft:
- Politischer Rückhalt: Das Bundesverkehrsministerium hat den Verbänden Unterstützung zugesagt und steht dem Modellflug aufgeschlossen gegenüber.
- Industrie-Einfluss: Fachverbände wie der UAV DACH e.V. bringen die Perspektive der kommerziellen Drohnen-Wirtschaft ein. Sie fordern unter anderem sinnvolle Lösungen zur elektronischen Sichtbarkeit (wie ADS-L) im gemeinsamen Luftraum.
- Forderung nach Ausnahmen: Das Ziel der Verbände ist eine klare, rechtssichere Verankerung des traditionellen Modellflugs im europäischen Luftrecht – abseits von den Regeln für kommerzielle Drohnen.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Konsultations- und Kommentierungsphase. Im September 2026 wird eine offizielle Stellungnahme der EASA erwartet. Zudem sind für den Spätherbst 2026 hochrangige Workshops und Treffen mit der EU-Verkehrskommission angesetzt, um praxisgerechte Kompromisse auszuhandeln. Die tatsächliche Umsetzung der neuen Regeln ist ab dem Jahr 2028 angedacht.

