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Vereinsleben

Modellflug in Italien

Modellflug in Italien

In Italien gelten die Regelungen der Europäischen Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land möglich, d.h.

  • auf der „grünen Wiese“ und Modellfluggeländen nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 möglich (UAS.OPEN.040 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947)
  • auf ausgewiesenen Modellfluggeländen nach den EU-Bestimmungen der „offenen“ Kategorie als auch nach der von der Luftfahrtbehörde dem nationalen Modellflugverband oder -vereinen erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2016/947.

Deutsche Modellflugpiloten dürfen relativ frei in der offenen Betriebskategorie des EU-Rechts fliegen und müssen sich als „Gastpilot“ auf Modellflugplätzen bzw. ausgewiesenen Modellfluggeländen nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen richten.

 

Die weiteren Infos findet zu den Vorschriften Ihr beim DMFV